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   BGH, 27.09.2007 - V ZB 56/07   

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https://dejure.org/2007,10022
BGH, 27.09.2007 - V ZB 56/07 (https://dejure.org/2007,10022)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2007 - V ZB 56/07 (https://dejure.org/2007,10022)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2007 - V ZB 56/07 (https://dejure.org/2007,10022)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Beantragung eines am Rechtstreit Beteiligten auf Zulassung des Beitritts zum Verfahren; Berechnung des Fälligkeitszeitpunktes eines Schmutzwasserbeitrages; Voraussetzung einer wirksamen Satzung für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht; Bestehen einer Rückwirkung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rangfolge in der Zwangsversteigerung; Entstehen der Beitragspflicht für Schutzwasserentsorgung mit Erlaß der Satzung; keine rückwirkende Heilung eines vor Erlaß der Satzung erlassenen Beitragsbescheides

  • Judicialis

    ZVG § 10 Abs. 1; ; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3
    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 56/07
    a) Zu Recht geht der Beteiligte zu 2 davon aus, dass das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht und damit die Beitragsfälligkeit u.a. eine wirksame Satzung voraussetzt (siehe für das Erschließungsbeitragsrecht nur BVerwGE 64, 218, 219; OVG Lüneburg NdsVBl. 1996, 68).

    Denn das Inkrafttreten dieser Satzung bewirkte, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wurde; die von dem Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der nachträglichen Heilung von Beitragsbescheiden im Erschließungsbeitragsrecht (BVerwGE 64, 218, 220 ff.; NVwZ 1984, 435, 436; 1993, 979) gilt auch, wenn das nachträglich hinzugetretene, als Heilung in Betracht kommende Ereignis in dem Erlass einer gültigen Beitragssatzung besteht (BGH, Urt. v. 13. Oktober 1994, III ZR 24/94, DVBl. 1995, 109, 110; vgl. auch BVerwG aaO).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen,

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 56/07
    Denn das Inkrafttreten dieser Satzung bewirkte, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wurde; die von dem Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der nachträglichen Heilung von Beitragsbescheiden im Erschließungsbeitragsrecht (BVerwGE 64, 218, 220 ff.; NVwZ 1984, 435, 436; 1993, 979) gilt auch, wenn das nachträglich hinzugetretene, als Heilung in Betracht kommende Ereignis in dem Erlass einer gültigen Beitragssatzung besteht (BGH, Urt. v. 13. Oktober 1994, III ZR 24/94, DVBl. 1995, 109, 110; vgl. auch BVerwG aaO).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 56/07
    Für die von dem Beschwerdegericht angenommene Rückwirkung dieser Satzung auf den Zeitpunkt des Erlasses des Gebührenbescheids (vgl. zur Zulässigkeit der Rückwirkung, BVerwGE 50, 2, 7 f.) gibt es nämlich keine Anhaltspunkte.
  • BGH, 13.10.1994 - III ZR 24/94

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines auf einer unwirksamen Satzung beruhenden

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 56/07
    Denn das Inkrafttreten dieser Satzung bewirkte, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wurde; die von dem Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der nachträglichen Heilung von Beitragsbescheiden im Erschließungsbeitragsrecht (BVerwGE 64, 218, 220 ff.; NVwZ 1984, 435, 436; 1993, 979) gilt auch, wenn das nachträglich hinzugetretene, als Heilung in Betracht kommende Ereignis in dem Erlass einer gültigen Beitragssatzung besteht (BGH, Urt. v. 13. Oktober 1994, III ZR 24/94, DVBl. 1995, 109, 110; vgl. auch BVerwG aaO).
  • BGH, 22.05.1981 - V ZR 69/80

    Zwangsversteigerungsverfahren - Voraussetzungen - Öffentliche Last

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 56/07
    Die Bestandskraft des Bescheids hat deshalb allenfalls zur Folge, dass die persönliche Haftung des Adressaten in Höhe des auferlegten Beitrags feststeht; die dingliche Haftung des Grundstücks (§ 6 Abs. 9 KAG-LSA) begründete er ab seinem Erlass jedoch nicht (vgl. Senat, Urt. v. 22. Mai 1985, V ZR 69/80, NJW 1981, 2127).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 45.82

    Aussetzungszinsen - Aussetzung der Vollziehung - Rückwirkung - Beitragsbescheid

    Auszug aus BGH, 27.09.2007 - V ZB 56/07
    Denn das Inkrafttreten dieser Satzung bewirkte, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wurde; die von dem Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der nachträglichen Heilung von Beitragsbescheiden im Erschließungsbeitragsrecht (BVerwGE 64, 218, 220 ff.; NVwZ 1984, 435, 436; 1993, 979) gilt auch, wenn das nachträglich hinzugetretene, als Heilung in Betracht kommende Ereignis in dem Erlass einer gültigen Beitragssatzung besteht (BGH, Urt. v. 13. Oktober 1994, III ZR 24/94, DVBl. 1995, 109, 110; vgl. auch BVerwG aaO).
  • BGH, 26.01.2023 - V ZB 37/21

    Heilung eines zunächst rechtswidrigen Beitragsbescheids durch eine rückwirkende

    (a) Der Senat hat - wie das Beschwerdegericht zutreffend ausführt - bereits entschieden, dass bei Bescheiden, die zeitlich vor der Rückwirkungsanordnung einer heilenden Satzung erlassen wurden, die für die Ermittlung der Vier-Jahres-Frist des § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG maßgebende Fälligkeit mit dem rückwirkenden Inkrafttreten der Satzung eintritt (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 2007 - V ZB 89/07, NVwZ-RR 2008, 439 Rn. 8; Beschluss vom 27. September 2007 - V ZB 56/07, juris Rn. 7 u. 10; Beschluss vom 22. November 2007 - V ZB 64/07, juris Rn. 7 u. 10; Beschluss vom 24. Januar 2008 - V ZB 118/07, NJW 2008, 1445 Rn. 6 u. 9).
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